NWB Kommentar Bilanzierung
3. Aufl. 2012
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§ 264d Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft
Ausgewählte Literatur
Zwirner, Kapitalmarktorientierung versus Börsennotierung, PiR 2010 S. 93
I. Der Tatbestand
1. Die kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft
1Eine Kapitalgesellschaft ist kapitalmarktorientiert, wenn von ihr emittierte Eigenkapitaltitel (Aktien sowie Zertifikate, die Aktien vertreten) oder Schuldtitel (Anleihen, Genussscheine sowie Zertifikate, die Schuldtitel vertreten) oder auf vorgenannte Titel lautende Derivate an einem organisierten Markt zugelassen sind oder die Zulassung beantragt wurde.
2Für im Inland notierte Aktien umfasst der organisierte Markt den regulierten Markt mit den Segmenten
prime standard (DAX, MDAX, SDAX und TecDAX) sowie
general standard.
3Nicht zum organisierten Markt gehören hingegen die Segmente
entry standard
open market (Freiverkehr).
4Ein von der Europäischen Kommission geführtes Verzeichnis erläutert, welche Märkte anderer Mitgliedstaaten als geregelt i. S. der EU-Wertpapierdienstleistungsrichtlinie und damit in der Terminologie von § 2 Abs. 5 WpHG als organisiert gelten.
5§ 264d HGB definiert nur den Begriff der kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaft, betrifft somit nur die Tatbestandsseite. Die Rechtsfolgen werden in anderen ...