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Kraftfahrzeugsteuer | Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit bei Freigabe der selbständigen Tätigkeit
Nach dem ist nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer eine Masseverbindlichkeit i. S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn das Fahrzeug, für dessen Halten die Kraftfahrzeugsteuer geschuldet wird, Teil der Insolvenzmasse ist. Die Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Insolvenzschuldners nach § 35 Abs. 2 InsO [i]Gerling, NWB 41/2011 S. 3424durch den Insolvenzverwalter ist für die Beurteilung der Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit oder insolvenzfreie Verbindlichkeit ohne Bedeutung.