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Der Übergang zum Halbeinkünfteverfahren
I. Sachverhalt
Die ABC-Sauerland GmbH (im Folgenden ”GmbH”) betreibt die Herstellung von und den Handel mit Möbeln und Holzerzeugnissen. Sie hat ihren Sitz in I-Stadt (gewerbesteuerlicher Hebesatz 440 %). Die GmbH versteuert ihre Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG und ist in vollem Umfang zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Die GmbH stellt jeweils zum 31. 12. eines Kalenderjahres ihren handelsrechtlichen Abschluss nach den geltenden Vorschriften des HGB unter Beachtung der steuerrechtlichen Vorschriften auf und legt somit den Jahresabschluss grundsätzlich unverändert der steuerlichen Gewinnermittlung zugrunde (Handelsbilanz = Steuerbilanz). Weicht der steuerliche Gewinn unvermeidbar ab, so stellt die GmbH dies außerhalb der Buchführung und des handelsrechtlichen Abschlusses der GmbH dar. Folgende Abschlüsse sind bisher erstellt worden (ohne Verwendung des Jahresergebnisses; § 268 HGB):
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A | Schlussbilanz zum
| P | |
Imm. Verm.gegenstände | 40 000 € | Gezeichnetes Kapital | 180 000
€ |
Sachanlagen | 200
000 € | Kapitalrücklage | 18 000 € |
Finanzanlagen | 30
000 € | Gewinnrücklagen | 9 000 € |
Vorräte | 120
000 € | Gewinnvortrag | 36 000 € |
Forderungen aus LuL | 111 000 € | Jahresüberschuss | 13 500
€ |