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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 1 U 2751/11

Leitsatz

Leitsatz:

Für die Berücksichtigung von nach dem SGB III eingetretenen Sperrzeiten im Leistungsrecht der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es keine gesetzliche Grundlage. Eine Einkommensanrechnung wegen eines nur dem Grunde nach bestehenden fiktiven Arbeitslosengeld-Anspruchs während der Dauer einer Sperrzeit ist nach § 65 Abs. 3 SGB VII i.V.m. § 18d Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz SGB IV nicht vorzunehmen, da Voraussetzung einer Anrechnung nach diesen Vorschriften die Auszahlung des Arbeitslosengeldes ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
VAAAD-96645

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 07.11.2011 - L 1 U 2751/11

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