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Nichtabzugsfähige Betriebsausgaben – Abgrenzungsfragen und Buchausweis
I. Einführung
Bei Aufwendungen von Unternehmen stellt sich oftmals die Frage, ob diese als Betriebsausgaben abzugsfähig sind oder nicht. Nach § 4 Abs. 4 EStG sind Betriebsausgaben alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. § 4 Abs. 5 EStG normiert hierzu jedoch einige Betriebsausgaben, die den Gewinn nicht mindern dürfen (”Die folgenden Betriebsausgaben dürfen …”). Im Gegensatz dazu enthält § 12 EStG nichtabzugsfähige Ausgaben, die bereits dem Wortlaut nach keine Betriebsausgaben darstellen (”dürfen bei den einzelnen Einkunftsarten … nicht abgezogen werden”); es handelt sich hierbei vielmehr um Kosten der Lebensführung. Mit der vorliegenden Fallstudie sollen einige Abgrenzungsfragen beantwortet werden.
II. Sachverhalte und Aufgaben
1. Private Nutzung betrieblicher Kfz
(a) Unternehmer U nutzt das in seinem Betriebsvermögen befindliche Kfz sowohl für Privatfahrten als auch für Fahrten zur 17 km entfernten Betriebsstätte in A-Stadt (18 Tage im Monat). U hat das Kfz am angeschafft; der Listenpreis (einschließlich Umsatzsteuer) betrug 35 960 €. An Überführungs- und Zulassungskosten sind insgesamt 465,28 € angefallen. U macht von den normierten Typisierungspa...