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Vermietung und Nutzung eigener Räumlichkeiten
– Eine Betrachtung aus ertrag- und umsatzsteuerlicher Sicht –
I. Sachverhalt
Der Blumeneinzelhändler B (X-Stadt) betreibt zurzeit in gemieteten Räumen im Innenstadtbereich einen Floristikmarkt. Am (Übergang Besitz, Nutzen und Lasten) erwarb er zentrumsnah ein unbebautes Grundstück (2 000 qm) vom Kaufmann K für 300 €/qm. Einen konkreten Anlass für eine eigengewerbliche Nutzung hat B zum Zeitpunkt des Grundstückserwerbs nicht. K hat die Lieferung des Grundstücks der Umsatzsteuer unterworfen (Kaufpreis 2 000 qm × 300 €/qm = 600 000 € + 16 % Umsatzsteuer 96 000 € = 696 000 €). In der Umsatzsteuervoranmeldung April 1997 hat B den entsprechenden Vorsteuerabzug erfolgreich geltend gemacht. Buchung:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Vorsteuer | 96 000 € | an | Einlage | 96 000 € |
Außerdem haben die Vertragsparteien vereinbart, dass B die gesamte Grunderwerbsteuer trägt. B hat den entsprechenden Grunderwerbsteuerbescheid über 24 360 € (696 000 € × 3,5%) erhalten und privat beglichen. Auch alle anderen Zahlungen im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb wickelte B über sein privates Bankkonto ab. Ein Teil des Kaufpreises musste B bei seiner Hausbank finanzieren. Das Darlehen in Höhe von 300 000 € wird ohne zwischenzeitliche Tilgungsleistungen bis zum gewährt...