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Verbuchung von Leasinggeschäften
I. Aufgaben
1. Erläuterung des Leasingbegriffs und Überblick über die Leasingformen.
2. Darstellung der bilanziellen Zurechnungskriterien für Leasingobjekte.
3. Verbuchung von Leasinggeschäften in Abhängigkeit von der steuerlichen Zurechnung.
3.1 Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasinggeber.
3.2 Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasingnehmer.
II. Lösungen
1. Leasingbegriff und Überblick über die Leasingformen
Unter dem Begriff Leasing (engl. to lease = mieten, pachten) wird eine spezielle Form der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung von beweglichen oder unbeweglichen Gegenständen für einen längeren Zeitraum verstanden. Dabei läuft ein Leasinggeschäft i. d. R. so ab, dass ein Unternehmer (Leasingnehmer) von einem Vermieter (Leasinggeber) bestimmte bewegliche oder unbewegliche Vermögensgegenstände (Leasingobjekte) für einen begrenzten Zeitraum mietet. Als Entgelt zahlt der Leasingnehmer periodisch eine Leasingrate an den Leasinggeber, deren Höhe ebenso wie die sonstigen Vereinbarungen in einem speziellen Leasingvertrag festgehalten sind (siehe Abb. 1).
Im Gegensatz zu normalen Mietverträgen nach den §§ 535 ff. BGB er...