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Buchungen im Rahmen eines Wechselgeschäfts
Ein Wechsel ist eine Urkunde, in der der Aussteller den Schuldner auffordert, die Wechselsumme am Fälligkeitstag demjenigen zu zahlen, der den Wechsel vorlegt. Folgende formelle Voraussetzungen muss zunächst ein Papier erfüllen, um im Geschäftsverkehr die Wirkung eines Wechsels zu erreichen:
Bezeichnung des Papiers als Wechsel im Text,
die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen,
den Namen dessen, der zahlen soll (Bezogener),
die Angabe der Verfallzeit und die Angabe des Zahlungsorts,
den Namen dessen, an den oder an dessen Order gezahlt werden soll,
die Angabe des Tages und des Ortes der Ausstellung und
die Unterschrift des Ausstellers.
I. d. R. wird eine Dreimonatsfrist vereinbart (= Dreimonatsakzept). Für die
bilanzsteuerrechtliche Behandlung
von Wechseln und Wechselgeschäften gibt es einige
Besonderheiten,
die anhand eines Beispiels für den Wechsellauf aufgezeigt werden sollen.
I. Sachverhalt
Kaufmann A verkauft Waren für 10 000 DM + 1 600 DM Umsatzsteuer an Kaufmann B. Folgende Buchungen werden erforderlich:
Buchung A:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Forderung aus LuL |
11 600 DM |
an |
Umsatzerlöse |
10 000 DM |
Umsatz... |