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Gliederung des verwendbaren Eigenkapitals
- Übergang vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren -
I. Sachverhalte und Aufgaben
1. Offene Gewinnausschüttung in 2001
Für die in Aachen ansässige A-GmbH wurde das verwendbare Eigenkapital gem. § 47 Abs. 1 KStG zum wie folgt festgestellt:
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EK 45 |
150 000 DM |
EK 40 |
100 000 DM |
EK 01 |
5 000 DM |
EK 03 |
55 000 DM |
EK 04 |
25 000 DM
|
Summe
|
335 000 DM |
Für das abgelaufene Geschäftsjahr 2000 wurde am durch die Gesellschafterversammlung der A-GmbH eine Gewinnausschüttung von 200 000 DM beschlossen, die am zur Auszahlung kam.
Welche Berechnungen müssen hinsichtlich des Übergangs vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren von der A-GmbH am vorgenommen werden?
2. Beteiligungserträge in 2001
Die B-GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung in Berlin weist zum ein verwendbares Eigenkapital von insgesamt 380 000 DM aus. Entsprechend den nach § 47 Abs. 1 KStG 1999 festgestellten Teilbeträgen entfallen davon auf:
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EK 45 |
250 000 DM |
EK 40 |
80 000 DM |
EK 01 |
5 000 DM |
EK 02 |
3 000 DM |
EK 04 |
42 000 DM
|
Summe
|
380 000 DM |
Für das Geschäftsjahr = Kalenderjahr 2001 wurde ein zutreffender Jahresüberschuss von 400 000 DM erzielt. Als Aufwand ist bereits eine Körperschaftsteuervora...