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KSR Nr. 12 vom Seite 2

Darlehen mit fallenden Zinssätzen

Voraussetzungen der Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens

Jörg H. Ottersbach

Hat ein Darlehensnehmer zu Beginn der Vertragslaufzeit eine Vereinbarung mit jährlich fallenden Zinssätzen abgeschlossen, kann hiermit die Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens und die erst später wirksame Berücksichtung von Zinsaufwendungen verbunden sein. Ein solcher aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ist zu bilden, wenn der Darlehensnehmer im Fall einer vorzeitigen Vertragsbeendigung die anteilige Erstattung der bereits gezahlten Zinsen verlangen könnte oder wenn das Darlehensverhältnis nur aus wichtigem Grund gekündigt werden kann. Der Möglichkeit einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung oder -änderung kommt in diesem Zusammenhang keinerlei Bedeutung zu.S. 3

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)

In einer Bilanz ist ein RAP auf der Aktivseite für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag anzusetzen, die bereits Ausgaben für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Hierdurch werden abzugsfähige Betriebsausgaben aus dem laufenden in folgende Wirtschaftsjahre verlagert. Die Bildung aktiver RAP ist gem. § 8 Abs. 1 KStG i. V. mit § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG vorzunehmen, wenn Aufwand (Betriebsausgaben) für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag vorliegt, dem ei...

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