Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kfz-Lieferung unter Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens
Durch das
Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002
sind erstmals für die ertragsteuerliche Behandlung von
Tauschvorgängen
gesetzliche Normen erlassen worden (vgl. BBK F. 15 S. 1129). Des Weiteren ist der Vorsteuerabzug für die nach dem angeschafften Fahrzeuge auf 50 % beschränkt worden, soweit sie für unternehmensfremde Zwecke (i. d. R. private Zwecke) verwendet werden. Ferner hat der BFH in seinem Urteil v. (BStBl II S. 695) klargestellt, dass der
Vorsteuerabzug
gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG voraussetzt, dass die in Rechnung gestellte Steuer für den berechneten Umsatz geschuldet wird. Wie sich diese Aussagen auf alltäglich vorkommende Tauschvorgänge auswirken, soll die vorliegende Fallstudie aufzeigen.
I. Sachverhalt und Aufgabe
Der Einzelhändler E verhandelt am mit dem Kfz-Händler K über den
Erwerb eines Neufahrzeugs
unter der Bedingung, dass K das
bisherige Fahrzeug
des E
in Zahlung nimmt.
Nachdem sich beide handelseinig geworden sind, wird am selben Tag das auf Lager stehende Neufahrzeug ausgeliefert und der Altwagen zurückgenommen. Folgende
Rechnung
dokumentiert diese Geschäftsvorfälle:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Kauf eines neuen Pkw am für | 88 000 DM | |
+ 16 % USt | 14 080 DM | |
102 080 DM | ||
abzüglich | ||
Inzahlungnahme eines ... |