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Verbilligte Wohnraumüberlassung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB AAAAD-96211 Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 hat der Gesetzgeber durch die Änderung des § 21 Abs. 2 EStG für die verbilligte Wohnraumüberlassung einen neuen Grenzwert eingeführt. Zur Vereinfachung der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gibt es ab dem Veranlagungszeitraum 2012 bei Wohnraumüberlassungen unterhalb der ortsüblichen Mieten nur noch eine Prüfung mit einer vereinheitlichten Prozentgrenze (66 %).
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in NWB 48/2011 S. 4002.
Neuregelung ab 2012
[i]Überschussprognose entfällt künftig Mit der ab dem Veranlagungszeitraum 2012 zu beachtenden Gesetzesänderung entfällt generell die bislang erforderliche Prüfung der zweiten Prozentgrenze (Miete beträgt 56 % und mehr, jedoch weniger als 75 % der ortsüblichen Miete) und damit insbesondere auch die vorzunehmende Totalüberschussprognose, die nach der bisherigen Rechtslage insbesondere häufig bei der Vermietung an Angehörige wegen verbilligter Wohnraumüberlassung vorzulegen war.
[i]Voller oder anteiliger Werbungskostenabzug In den Fällen einer verbilligten Vermietung von Wohnraum von weniger als 66 % der ortsüblichen Miete ist ab dem Veranlagungszeitraum 2012 ohne Prüfung einer Totalüberschussprognose generell eine Aufteilung in einen entge...