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Einkommensteuer | Abzugsverbot für Aufwendungen für einen betrieblich genutzten Pkw-Oldtimer
Nach dem können auch Pkw-Oldtimer – insbesondere wenn sie kaum bewegt werden – unter § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG fallen; denn sie weisen eine ähnliche Nähe zur privaten Lebensführung auf wie die übrigen in der Vorschrift genannten Aufwendungen. Das zu § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG ergangene (BStBl 2010 II S. 1079) enthält keine Aussagen zu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG. Insbesondere bedeutet die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht, dass damit die Anwendung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG ausgeschlossen wäre.