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Einkommensteuer | Betriebsaufspaltung: Personelle Verflechtung zwischen einer eingetragenen Genossenschaft und einer GbR
Ist eine eingetragene Genossenschaft Rechtsträgerin des Betriebsunternehmens und zugleich Mehrheitsgesellschafterin der Besitzpersonengesellschaft, liegt nach dem die für eine Betriebsaufspaltung erforderliche enge personelle Verflechtung vor, wenn die Gesellschafter der Besitzpersonengesellschaft für Abschluss und Beendigung der Miet- oder Pachtverträge gemeinsam zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft befugt sind und dabei mit Stimmenmehrheit nach Anteilen am Kapital der Gesellschaft entscheiden.
Bei dieser ungewöhnlichen Struktur einer Betriebsaufspaltung, in der eine eingetragene Genossenschaft das Betriebsunternehmen [i]infoCenter „Betriebsaufspaltung” NWB EAAAB-13223 führt, wären die Rechtsfolgen der Betriebsaufspaltung, nämlich die Erfassung der Mieterträge als gewerbliche Einkünfte, w...