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E-Bilanz – Die Analyse der Finanzverwaltungsvorgaben und ihre praktische Umsetzung beginnen jetzt
Nach dem endgültigen BMF-Schreiben
[i]BMF, Schreiben vom 28. 9. 2011 - IV C 6 - S 2133 b/11/10009, NWB IAAAD-88772Das BMF hat mehr als ein Jahr nach seinem ersten Entwurf am – knapp drei Jahre nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum „Steuerbürokratieabbaugesetz” – die finale Fassung des Anwendungsschreibens zur E-Bilanz veröffentlicht. Außerdem hat die Finanzverwaltung Anfang Oktober 2011 die verbindliche Kerntaxonomie, die so genannten Branchentaxonomien sowie eine neue Fassung des „Fragen- und Antwortenkataloges” zur Einführung der E-Bilanz (FAQ) online gestellt . Darin wurden Hinweise und Empfehlungen der Teilnehmer der E-Bilanz-Pilotphase sowie der Verbandsanhörung im BMF teilweise berücksichtigt.
[i]E-Bilanz – Status quo, Standpunkte und sonstige Materialien, NWB YAAAD-54559Jetzt beginnt für die Steuerpflichtigen die Zeit der Analyse der neuen Vorgaben und ihrer praktischen Umsetzung, um die erste Pflichtabgabe, die unter Berücksichtigung der Nichtbeanstandungsregel für Wirtschaftsjahre gilt, die nach dem beginnen , im Kalenderjahr 2014 leisten zu können.
I. Anwendungsbereich
1. Zeitlicher Anwendungsbereich
[i]E-Bilanz: Häufig gestellte Fragen (FAQ), NWB HAAAD-93553Grundsätzlich ist entweder der Inhalt der Handelsbilanz und GuV einschließlich einer steuerlichen Überleitungsrechnung oder der Inhal...