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Kapitalkonsolidierung für verbundene Unternehmen nach § 301 HGB
I. Sachverhalt und Aufgaben
Das Mutterunternehmen (MU) hat in einem einzigen Erwerbsschritt
80 % der Anteile des Tochterunternehmens
(TU) mit Anschaffungskosten von 1 000 GE
erworben.
Stille Reserven werden sowohl bei Grundstücken (400 GE) als auch bei Maschinen (200 GE) vermutet. Dagegen sind originäre immaterielle Anlagewerte (etwa innerhalb des Konsolidierungskreises erworbene Lizenzen) sowie stille Lasten (etwa bei der Dotierung des Rückstellungsumfangs) nicht vorhanden. Aktive und passive latente Steuern werden vernachlässigt.
Darstellung der
Grundlagen der Kapitalkonsolidierung
für verbundene Unternehmen nach HGB, insbesondere in Form der Erwerbsmethode im Rahmen der Erstkonsolidierung.
Erläuterung der
Kapitalkonsolidierungstechnik
nach der Buchwert- und der Neubewertungsmethode. Welche Schritte sind bei der Erstkonsolidierung jeweils durchzuführen?
Vergleich
der Kapitalkonsolidierungsvarianten nach der Erwerbsmethode.
Behandlung des
Ausgleichspostens für die Anteile anderer Gesellschafter
nach der Buchwert- und der Neubewertungsmethode.
II. Lösungen
1. Grundlagen der Erstkonsolidierung für verbundene Unternehmen nach HGB
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