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Teilverzicht auf laufende Pensionsansprüche nach Eintritt des Versorgungsfalls
I. Sachverhalt
Anteilseigner der Z-GmbH sind die Gesellschafter A, B, C und D. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 1 000 000 DM. Die Eheleute A und B halten je Stammkapitalanteile i. H. von 90 000 DM (Anschaffungskosten). Ihren Söhnen C und D, die zur Zeit die Geschäftsführung innehaben, sind jeweils Stammkapitalanteile i. H. von 400 000 DM zuzurechnen. Die aktivierten eigenen Anteile der Z-GmbH betragen 100 000 DM. In der Vergangenheit hat A als Geschäftsführer die Z-GmbH am Markt erfolgreich geführt. Aus dieser Zeit resultiert die passivierte Pensionsrückstellung i. H. von 1 300 000 DM. Der zum passivierte Wert umfaßt den Barwert der künftigen monatlichen Pensionsleistungen i. H. von 12 700 DM am Schluß des Wirtschaftsjahres 01. Die Pensionszusage ist von der Z-GmbH nicht durch eine Lebensversicherung rückgedeckt. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Z-GmbH hat jedoch der ehemalige Arbeitnehmer A einen Anspruch gegen den Pensionssicherungsverein.
Die Z-GmbH befindet sich aktuell in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation. Die Ertragssituation der Z-GmbH ist durch die laufende Pensionsleistung erheblich belastet. Unter Berücksichtigung der Bonität der Z-GmbH mü...