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Aufgabe aus dem Ertrag- und Bilanzsteuerrecht
Fall BeFit AG
I. Sachverhalt
Mit notariellem Vertrag vom wurde die BeFit AG mit Sitz in Karlsruhe gegründet. Das Stammkapital beträgt 120 000 € und ist eingeteilt in 120 nennwertlose Stückaktien. Aktionäre mit einem Anteilsbesitz von je 30 Aktien sind A, B, C und D. Von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter alleinvertretungsberechtigter Vorstand ist A.
Nach Abschluss der Planungs- und Bauarbeiten betreibt die AG seit dem das gleichnamige Fitnessstudio in Karlsruhe.
Die AG hat folgende vereinfacht dargestellte Handelsbilanz zur Steuererklärung eingereicht:
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Aktiva | BeFit AG Bilanz zum | Passiva | |
Geschäftsausstattung | 2 600 000 € | Stammkapital | 120 000 € |
Firmenwert | 82 500 € | Kapitalrücklage | 50 000 € |
Beteiligung | 70 000 € | Verlustvortrag | 34 000 € |
Übriges Anlagevermögen | 106 500 € | Jahresüberschuss | 30 000 € |
Übriges Umlaufvermögen | 530 000 € | Rückstellungen | 5 000 € |
Verbindlichkeiten | 2 400 000 € | ||
Darlehensverbindlichkeit M | 750 000 € | ||
3 389 000 € | 3 389 000 € |
Das steuerliche Einlagekonto wurde zum mit 50 000 € festgestellt. Der Verlustvortrag beträgt 31 697 €, der vortragsfähige Gewerbeverlust 34 572 €.
Im Rahmen der Veranlagung 2010 wurden folgende Feststellungen getroffen:
Bereits zum hat die AG, um ihre Marktstel...