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Beschränkungen des Schuldzinsenabzugs nach § 4 Abs. 4a EStG
Neue Entwicklungen aus der jüngeren Rechtsprechung
Die mit Wirkung ab Veranlagungszeitraum 1999 eingeführte Regelung des § 4 Abs. 4a EStG zur Beschränkung des Abzugs von Schuldzinsen bei von natürlichen Personen betriebenen Unternehmen hat sich aus den verschiedensten Gründen als streitanfällig erwiesen. So verwundert es nicht, dass sich der BFH noch jüngst mit den Inkrafttretensregelungen zu dieser Vorschrift auseinander zu setzen hatte . Diese Entscheidungen berühren angesichts der periodenübergreifenden Wirkung des § 4 Abs. 4a EStG auch die Ermittlung der nicht abziehbaren Zinsen nachfolgender Wirtschaftsjahre. Auf diese und einige andere Probleme wird nachfolgend eingegangen.
NWB KAAAD-87140, , X R 43-44/07 NWB CAAAD-87604
Was gilt nach den jüngsten Entscheidungen des BFH zur Rechtmäßigkeit des § 4 Abs. 4a EStG?
Welche Besonderheiten gelten bei der Finanzierung von Umlaufvermögen?
Inwieweit sind die neueren Entscheidungen des BFH mit der Auffassung der Finanzverwaltung vereinbar?
I. Rechtmäßigkeit des § 4 Abs. 4a EStG
Der BFH hat bisher die Rechtmäßigkeit des § 4 Abs. 4a EStG grundsätzlich nicht infrage gestellt . Diese Auffassung wurde durch das bestätigt. Danach liegt ein Verstoß g...