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Private Nutzung betrieblicher Telefonanschlüsse durch Unternehmer
In nahezu jeder Buchführung ist eine private Nutzung betrieblicher Telefonanschlüsse durch den oder die Unternehmer zu erfassen. Die nachfolgende Fallstudie stellt die aktuelle Rechtslage unter Berücksichtigung des 
Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002
 dar und erörtert praktikable Lösungen aus steuerlicher und buchhalterischer Sicht. Hierbei wird anhand typischer Fälle aufgezeigt, wie die 
Vorgehensweise in der Buchführung
 aussehen kann.
			
I. Einkommensteuer
Betrieblich veranlaßte Telefonkosten sind 
Betriebsausgaben
 (§ 4 Abs. 4 EStG). Bei der Mitbenutzung eines betrieblichen Telefonanschlusses für private Zwecke liegen in Höhe des 
privaten Anteils Kosten der Lebensführung
 (§ 12 EStG), also private Aufwendungen vor. Werden die gesamten Telefonkosten zunächst in voller Höhe als Betriebsausgaben erfaßt, so ist jeweils am Monats-, Quartals- oder Jahresende in Höhe des privaten Nutzungsanteils eine entsprechende Korrektur vorzunehmen (Kürzung der Betriebsausgaben um den privaten Nutzungsanteil). Es ist jedoch ”richtiger”, sämtliche Telefonkosten 
von vornherein in einen betrieblichen und einen privaten Teil aufzuspalten
 und nur den betrieblichen Anteil als Betriebsausgaben zu erfassen.
			
Di...BStBl I S. 290