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Das Protokoll zum DBA Polen-Schweiz ist in Kraft getreten
Am ist das Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen Polen-Schweiz in Kraft getreten. Gelten wird es jedoch erst ab dem . Mit dem neuen Jahr bekommen polnische Steuerbehörden ein neues Mittel, um mögliche Steuersünder in der Schweiz aufzusuchen. Die ersten Anträge sollen gleich nach dem 1. Januar in der Schweiz gestellt werden.
Das Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen von 1991 sollte um den Art. 26 des OECD MA erweitert werden.
Bisher wollte die Schweiz immer ihre Informationen geheim halten,
aber die wirtschaftliche Entwicklung und Erweiterung der Fiskalinteressen hat
die polnische Regierung gezwungen, auch die Änderungen am Protokoll
vorzunehmen.
Im Protokoll wurden folgende Änderungen
vorgenommen:
I. Wohnort oder gewöhnlicher Aufenthalt
[i]Wohnort und gewöhnlicher AufenthaltDen Art. 4 OECD-MA folgend ist Wohnort oder gewöhnlicher Aufenthalt für die steuerlichen Zwecke geregelt. Hier wurde diese Vorschrift an allgemein geltendes internationales Recht angepasst. Das heißt, als Wohnort wird dieser Staat angenommen, in dem die betroffene Person der Besteuerung unterliegt. Hier wurden die Einnahmen aus dem Vermögen oder vorläufiger Tätigkeit ausgenommen. Dies soll die doppelte Besteuerung von Personen vermeiden, die dennoch manchmal ...