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BGH 09.11.2011 XII ZR 136/09, NWB 47/2011 S. 3920

Familienrecht | Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses

Nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung und zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses hat der Scheinvater einen Anspruch gegen die Mutter auf Auskunft über den mutmaßlichen leiblichen Vater. Der Kläger hatte die Vaterschaft für das Kind anerkannt, das im Anschluss an eine mehrjährige nichteheliche Lebensgemeinschaft mit der Mutter zur Welt kam. [i]Zu Unterhaltsansprüchen der nicht verheirateten Mutter s. Reinecke, NWB F. 19 S. 3927Nach der Trennung zahlte er u. a. über 4.500 € Kindes- und Betreuungsunterhalt. Er möchte, nach weiterem Rechtstreit und negativer Feststellung seiner Vaterschaft, den leiblichen Vater des Kindes in Regress nehmen. Dazu steht ihm ein Auskunftsanspruch nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) gegen die Mutter zu.

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