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Unternehmen haften für Mängel beim Verkauf gebrauchter Pkw
Unternehmen, die gebrauchte Firmenfahrzeuge verkaufen, haften für Mängel (ebenso wie Autohändler) und können Gewährleistungsansprüche von Kunden nicht einfach ausschließen.
Das gilt ausdrücklich auch, wenn ein Unternehmen mit dem Autoverkauf ein „branchenfremdes” Nebengeschäft tätigt. Im Klartext bedeutet dies, dass z. B. ein Architekt oder Berater, der seinen gebrauchten Firmenwagen verkauft, für mögliche Mängel wie ein Autohaus haftet. Das hat der , NWB EAAAD-88876, jetzt bestätigt.
Wer seinen Gebrauchtwagen an einen Autohändler veräußert, kann die Gewährleistung auf diese Weise umgehen und sie dem Händler aufbürden.