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Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG
- IDW-Prüfungsstandard IDW PS 720 -
I. Vorbemerkungen
(1)
Gehört einer
Gebietskörperschaft die Mehrheit der Anteile eines
Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts oder gehört ihr mindestens
der vierte Teil der Anteile und steht ihr zusammen mit anderen
Gebietskörperschaften die Mehrheit der Anteile zu, so hat das zuständige Organ
des Unternehmens auf Verlangen der Gebietskörperschaft(en) den Abschlussprüfer
mit einer Erweiterung der Abschlussprüfung
nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) zu beauftragen. Hierzu sind im
Rahmen der Jahresabschlussprüfung auch die Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen und zu
beurteilen. Dies gilt auch für die Prüfung kommunaler
Unternehmen und Einrichtungen nach landesrechtlichen
Vorschriften.
(2)
Die Vorschriften der jeweils heranzuziehenden
Haushaltsordnungen sowie ggf. die gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen sehen
grundsätzlich die Verpflichtung zu einer entsprechenden Beauftragung vor. Diese
hat in Form eines gesonderten Auftrags zur
Erweiterung der Abschlussprüfung zu erfolgen. Wird eine derartige
Auftragserteilung trotz bestehender Verpflichtungen nicht vorgenommen, so hat
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