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BBK Nr. 22 vom Seite 1072

Dotierung und Auflösung von Kapitalrücklagen

Volker Endert und und Karsten Sepetauz

[i]Endert/Sepetauz, Gewinnausschüttungen an Kapitalgesellschaften, BBK 12/2011 S. 566, NWB IAAAD-84835Einlagen in Kapitalgesellschaften sind häufig nicht mit ordentlichen Kapitalerhöhungen verbunden. Dies betrifft z. B. Fälle verdeckter Einlagen oder kurzfristigen Kapitalbedarfs bei „angespannter” Liquidität. Tritt ein Gesellschafter später wieder aus oder hat sich die wirtschaftliche Situation verbessert, sollen die Kapitalrücklagen möglicherweise wieder ausgekehrt werden. Der Beitrag befasst sich mit der Buchungssystematik für derartige Vorgänge und zeigt beispielhaft, wie der notwendige Beschluss formuliert werden könnte.

I. Kapitalrücklagen aus bilanzieller und steuerrechtlicher Sicht

1. Kapitalrücklagen im Handelsrecht

[i]EigenkapitalbestandteilDas Eigenkapital oder Reinvermögen stellt die Residualgröße aus Vermögen abzüglich Schulden zum (Bilanz-)Stichtag dar. Dieses kann auf verschiedene Arten systematisiert werden . Nach dem Bilanzgliederungsschema des § 266 Abs. 3 A. HGB ist das Eigenkapital von Kapitalgesellschaften mindestens in die Positionen gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Gewinn-/Verlustvortrag sowie Jahresüberschuss/-fehlbetrag zu unterteilen.

Eine handelsrechtliche Definition der Kap...

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