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BBK 22/2011 S. 1067

Umlageverfahren | Meldungen für zukünftige Zeiträume

Bisher war es Arbeitgebern nicht möglich, Erstattungsanträge bei Krankheit oder Mutterschaft bei der Krankenkasse einzureichen, die zukünftige Zeiträume betreffen. Ab sofort ist es zulässig, wenn in den Antrag auch das erstattungsfähige Entgelt einbezogen wird, das nach Eingang des Antrags fällig wird . Voraussetzung hierfür ist, dass das Gehalt

  • mit der Lohnabrechnung bereits abgerechnet und

  • für den laufenden Abrechnungszeitraum gezahlt wurde und

  • eine Bescheinigung mit dem Arbeitsverbot wegen Krankheit oder Mutterschaft über den gesamten Erstattungszeitraum vorliegt.

Zum Thema:

Richard Markl und Christian Eisele

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