Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mutterschutz / Mutterschaftsgeld
Dieses Dokument wird nicht mehr aktualisiert und entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Rechtsstand.
I. Definition von Mutterschutz und Mutterschaftsgeld
Unsere Rechtsordnung wird durch eine besondere Verantwortung für Ehe und Familie geprägt (Art. 6 Abs. 1 GG). Jede Mutter hat einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft (Art. 6 Abs. 4 GG).
Auf dieser Grundlage gewährt das MuSchG auf dem Gebiet des Arbeitsrechts während der Schwangerschaft und für einige Zeit nach der Entbindung umfassenden Schutz. Ziel des Gesetzes ist neben dem Schutz der erwerbstätigen Mutter zugleich der Schutz des Ungeborenen bzw. Neugeborenen.
Insofern enthält das Gesetz an den Arbeitgeber gerichtete Regelungen zur Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsbedingungen (Gesundheitsschutz). Dazu gehören aber auch Bestimmungen, die schwangerschaftsbedingte finanzielle Nachteile vermeiden oder vermindern sollen (Entgeltschutz), wie z.B. Mutterschaftslohn, Mutterschaftsgeld und besondere Urlaubsregelungen. Der effektiven Verwirklichung von Gesundheits- und Entgeltschutz dient ein umfassendes Kündigungsverbot (Arbeitsplatzschutz). Weitere Aspekte kommen in den Fokus; so w...