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Umsatzsteuerliche Behandlung einer „Dachverpachtung” an den Betreiber einer Photovoltaikanlage
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat in einer Verfügung v. NWB HAAAD-89779 an alle bayerischen Finanzämter zu der Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung einer „Dachverpachtung” an den Betreiber einer Photovoltaikanlage Stellung genommen. Insbesondere geht das Bayerische Landesamt für Steuern auf die Frage ein, welche umsatzsteuerlichen Konsequenzen resultieren, wenn das Entgelt für die Überlassung des Gebäudedachs in der Übernahme der Aufwendungen für die entsprechende Dachsanierung besteht.
Aktuell häufen sich Fälle, in denen der Betreiber einer Photovoltaikanlage nicht mehr gleichzeitig der Eigentümer des Gebäudes ist, auf welchem die Photovoltaikanlage angebracht wird. Stattdessen pachten vermehrt Investoren die entsprechenden Dachflächen an und installieren und betreiben sodann auf diesen Dächern eine Photovoltaikanlage auf eigene Rechnung. Die entsprechenden Pachtverträge haben in der Regel eine Laufzeit von mehr als 20 Jahren. Die Überlassung der Dachflächen erfolgt gegen monatlich oder jährlich zu zahlendes Entgelt und stellt nach Auffassung der Finanzverwaltung eine gem. § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG umsatzsteuerfreie Grundstücksvermietung dar. Sofern die Überlassung an einen...