Der optimale Kurzvortrag
6. Aufl. 2011
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Thema 39 Bewertung von Grundstücken
Einleitung
- Ermittlung von Verkehrswerten nach typisierenden Bewertungsverfahren 
- „alte„ Bedarfswerte nur noch für die Grunderwerbsteuer von Bedeutung 
Hauptteil
- Bewertung unbebauter Grundstücke - Definition wirtschaftlicher Einheit „unbebaute Grundstücke„, § 145 Abs. 1, 2 BewG. 
- Ansatz aktueller Bodenrichtwert vor dem Besteuerungszeitpunkt, § 179 BewG 
- kein pauschaler Abschlag von 20 % mehr (§ 179 Satz 1 BewG) 
- Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen nach dem Baugesetzbuch ermittelt und den Finanzämtern mitgeteilt 
 
- Bewertung bebauter Grundstücke - Definition wirtschaftlicher Einheit „bebaute Grundstücke„, § 146 Abs. 1 i. V. mit § 145 Abs. 1 BewG, auch Wohnungseigentum/Teileigentum, § 146 Abs. 7 BewG 
- Ermittlung Verkehrswert unter Berücksichtigung allgemein anerkannter Bewertungsverfahren, in Anlehnung an die Wertermittlungsverordnung 
- Wohnungseigentum, Teileigentum sowie Ein- und Zweifamilienhäuser: vorrangig Vergleichswertverfahren, nachrangig das Sachwertverfahren 
- Mietwohngrundstücke sowie Geschäfts- und gemischt genutzte Grundstücke, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt: Ertragswertverfahren kann keine übliche Miete ermittelt werden: Sachwertverfahren 
- sonstige bebaute Grundstücke: Sachwertverfahren 
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