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BFH 24.08.2011 I R 46/10, StuB 21/2011 S. 843

Besteuerungsrecht für die gewerblichen Einkünfte eines in der Rechtsform einer britischen Limited Partnership geführten „Private Equity/Venture Capital Fonds”

(1) Eine i. S. von § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG 1997 gewerblich geprägte Personengesellschaft erzielt nicht allein wegen der Prägung gewerbliche Gewinne i. S. von Art. III Abs. 1 Satz 1 DBA-Großbritannien 1964/1970 (Anschluss an ständige Spruchpraxis des Senats). (2) Ein in der Rechtsform einer britischen Limited Partnership geführter sog. Private Equity/Venture Capital Fonds kann nach § 15 Abs. 2 EStG 1997 gewerblich tätig sein und gewerbliche Gewinne i. S. von Art. III Abs. 1 Satz 1 DBA-Großbritannien 1964/1970 erzielen. (3) Räumlichkeiten können auch dann eigene Betriebsstätten sein, wenn es sich hierbei um solche einer eingeschalteten Managementgesellschaft handelt und hierüber kein vertraglich eingeräumtes eigenes Nutzungsrecht besteht (Bestätigung des Senatsurteils vom – I R 52/10, Kurzinfo StuB 2011 S. 593). (4) Einkünfte aus einer britischen B...

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