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Anwendung des Halbabzugsverfahrens auch auf vor Einführung des Halbabzugsverbots geleistete Anschaffungskosten für eine Beteiligung i. S. von § 17 EStG
Das Halbabzugsverfahren und das Halbabzugsverbot sind bei einer Veräußerung einer Beteiligung i. S. von § 17 EStG nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft und der damit verbundenen Auflösung der Gesellschaft auch dann anzuwenden, wenn der Stpfl. wegen lediglich geringfügiger Veräußerungseinnahmen (im Streitfall: 4.000 €) im Ergebnis einen Verlust erwirtschaftet hat und wenn der Stpfl. die Aufwendungen für den Erwerb seiner Anteile bereits in Jahren vor der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens/Halbabzugsverbots im Jahr 2002 getätigt hat (Bezug: § 17 Abs. 1, 2, § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c, § 3c Abs. 2, § 52 Abs. 4b Satz 1 Nr. 2, Abs. 8 Satz 1 EStG 2002).
Das Urteil liegt voll auf der Linie des bereits amtlich veröffentlichten BFH-Urteils IX R 40/10 vom (Kurzinfo