Arbeitshilfe April 2012

Abgrenzung von laufenden Verbindlichkeiten und Dauerschulden i.S. des § 8 Nr. 1 GewStG a.F. - Mustereinspruch

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In welchem Umfang und unter welchen weiteren Voraussetzungen genügt allein die tatsächliche Verwendung und spätere Rückzahlung überlassener Gelder ohne Vorliegen gesonderter Vereinbarungen, um von im gewöhnlichen Verkehr entstandenen laufenden Verbindlichkeiten (und keinen sog. Dauerschulden) auszugehen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB CAAAD-94518