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Bilanzierung eines joint arrangement über eine Dienstleistungsgesellschaft
I. Sachverhalt
Die jeweils regional tätigen Energieversorger X und Y gründen eine gemeinsame Abrechnungsgesellschaft AR GmbH, um das Debitorenmanagement der beiden Gründer zu bündeln und daraus entsprechende Kostensynergien zu ziehen.
Nach ihrer gesellschaftsvertraglichen Zwecksetzung soll die AR ausschließlich für die Gesellschafter tätig sein und keine Gewinne erzielen, sondern lediglich Ersatz der ihr entstehenden Kosten erhalten. Die gleichlautenden Dienstleistungsverträge der AR mit den beiden Gesellschaftern sehen daher Folgendes vor: Die Abrechnungsgesellschaft erhält auf Basis ihrer Budgetplanung bzw. der daraus abgeleiteten Plankosten (sowie in Ausgleichung der über/unter den Planwerten liegenden Istwerten der Vorperiode) jeweils einen bestimmten, am Jahresanfang festgelegten Betrag pro Abrechnung, Mahnung usw.
Im Außenverhältnis, d. h. gegenüber den Kunden, tritt die Abrechnungsgesellschaft nicht in Erscheinung. Sie erstellt Abrechnungen, Mahnungen usw. im Namen und für Rechnung des jeweiligen Gesellschafters.
Die Bilanz der Abrechnungsgesellschaft weist aktivisch überwiegend Betriebs- und Geschäftsausstattungen aus, passivisch überwiegend Rückst...