Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zufluss bei eingeschränkt handel- und beleihbaren Arbeitnehmeraktien
Keine wirtschaftliche Verfügungsmacht, solange Disposition über die Aktien unmöglich ist
Insbesondere als Anreizsysteme kommen heutzutage häufig Aktien sowie aktienbasierte Vergütungselemente zum Einsatz. Dass deren lohnsteuerliche Handhabung oftmals Probleme aufwirft, lässt sich z. B. an der umfangreichen S. 7Options-Rechtsprechung ablesen. Der BFH hatte sich nun damit auseinanderzusetzen, welche Wirkung bestimmte Verfügungsbeschränkungen – hier die sog. „restricted shares” nach „Rule 144” des US-amerikanischen „Securities Act of 1933” – im Hinblick auf die Frage des lohnsteuerlichen Zuflusses entfalten. Der VI. Senat des BFH gab dabei generelle Hinweise zur Einordnung rechtlicher Dispositionsrestriktionen, wie etwa solcher einer Vinkulierung nach deutschem Aktienrecht gem. § 68 Abs. 2 AktG.
Erhalt von „restricted shares” nach Optionsausübungen
Der Kläger erzielte in den Streitjahren 2000 sowie 2001 als Arbeitnehmer einer deutschen Kapitalgesellschaft Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG. Die Muttergesellschaft der Arbeitgeberin – eine US-Inc. – hatte dem Kläger 1997 Optionen auf den Erwerb eigener Aktien gewährt, über deren Ausübung in 2000 und 2001 der Kläger sog. „restricted shares” i. S. von „Rule 144” des „Securities Act of 1933” erwarb. Wie da...