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Rückkaufsoption im Kfz-Handel
BMF-Schreiben zur bilanzsteuerrechtlichen Beurteilung
Für die Verpflichtung eines Kfz-Händlers, verkaufte Kfz auf Verlangen des Käufers zurückzukaufen, ist eine Verbindlichkeit zu passivieren.
Rückverkaufsoption beim Kfz-Händler
Mit Urteil v. - I R 83/09 hatte der BFH entschieden, dass für die Verpflichtung eines Kfz-Händlers, verkaufte Kfz auf Verlangen des Käufers zurückzukaufen, eine Verbindlichkeit in Höhe des dafür vereinnahmten Entgelts auszuweisen ist. Der BFH hat aber offen gelassen, wie ein die Höhe des Optionsentgelts übersteigendes Risiko auf Seiten des Kfz-Händlers zu behandeln ist. Nunmehr hat das BMF zu den einzelnen Fragen nach Ansatz und Bewertung Stellung genommen. Das (BStBl 2009 I S. 890) wurde aufgehoben.
In der Einräumung der Option ist wirtschaftlich und rechtlich eine selbständige Leistung zu sehen, die losgelöst vom nachfolgenden (Rück-)Übertragungsgeschäft zu beurteilen ist. Räumt der Kfz-Händler seinem Kunden die (Rück-)Verkaufsoption entgeltlich ein und wird der Käufer zivilrechtlich Eigentümer des Kfz und ist ihm das Kfz wirtschaftlich zuzurechnen, ist in der Bilanz des Kfz-Händlers eine Verbindlichkeit zu passivieren.
Die Verbindlichkeit ist (...