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Bundestag beschließt Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz
Der Deutsche Bundestag hat am das Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – kurz: BeitrRUmsG) beschlossen. Zuvor wurden in den Gesetzentwurf noch mehrere Änderungen aufgenommen.
Der Gesetzentwurf beinhaltet u. a. folgende steuerrechtliche Regelungen bzw. Regelungsbereiche: S. 1181
[i]Altersversorgung Altersversorgung: Regelungen zur Steuerbefreiung von Übertragungen von Anrechten auf Altersversorgung und zur nachgelagerten Besteuerung (§ 3 Nr. 55c, 55d und 55e EStG-neu; § 22 Nr. 5 Satz 2 und 11 EStG-neu).
[i]Berufsausbildung/Erststudium Berufsausbildung/Erststudium: Klarstellung, dass Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung oder für sein Erststudium keine Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten sind (§ 4 Abs. 9 EStG-neu, § 9 Abs. 6 EStG-neu, § 12 Nr. 5 EStG). Zugleich wird die Höchstgrenze des Sonderausgabenabzugs nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG von 4.000 € auf 6.000 € erhöht werden. Die gesetzliche Klarstellung soll rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2004 gelten. Die Erhöhung der Höchstgrenze gilt erstmals für den Veranlagungszeitraum 2012.
HinweisWahrscheinlich wird diese Neuregelung vor dem BVerfG landen. Davon ist zumindest der Sprecher des BFH Michael Wendt gegenüber der Financ...