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Arbeitnehmerhaftung im Betrieb
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAD-94433 Bei der Haftung eines Arbeitnehmers sind gegenüber der allgemeinen zivilrechtlichen Haftung wichtige Modifikationen zu beachten. Diese durch die Rechtsprechung des BAG entwickelten arbeitsrechtlichen Besonderheiten führen zu einer Privilegierung des Arbeitnehmers bei der Haftung. Im Verhältnis zum Arbeitgeber, zu Arbeitskollegen oder Dritten gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
Eine ausführliche Fassung finden Sie in
Haftung gegenüber dem Arbeitgeber
Folgende Voraussetzungen sind für die Haftungserleichterung des Arbeitnehmers entscheidend, wenn er einen Schaden beim Arbeitgeber verursacht:
[i]GeltungsbereichBestehen eines Arbeitsverhältnisses oder entsprechender rechtlicher Beziehungen (Berufsausbildungsverhältnis, Leiharbeitsverhältnis).
[i]Betrieblich veranlasste TätigkeitDurch das Erfordernis einer betrieblich veranlassten Tätigkeit erfolgt eine Abgrenzung zum allgemeinen Lebensrisiko des Arbeitnehmers, das der Arbeitgeber nicht tragen soll. Welche Tätigkeiten betrieblich veranlasst sind, richtet sich in erster Linie nach den Aufgaben aus dem Arbeitsvertrag, ggf. konkretisiert durch die Weisungen des Arbeitgebers.
[i]Abstufungen beim VerschuldenFür leichteste Fahrläs...