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Wie ungenügend aufgeklärte Fondsanleger ihr Geld zurückbekommen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3775Anleger, die über ihre Bank Anteile an Immobilien-, Medien- und Aktienfonds, Schiffbeteiligungen oder ähnliche Investitionen tätigen, suchen später oft einen Weg, sich wieder davon zu lösen. Dies gilt gerade dann, wenn diese Fonds an Wert verlieren oder gar vollständig ausfallen. Diesen Anlegern bieten sich durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hervorragende Chancen auf Schadensersatz durch die Bank, die ihnen die Anteile vermittelt hatte. Voraussetzung hierfür ist, dass die Bank anlässlich der Anteilsvermittlung eine Rückvergütung, Vermittlungsprovision oder ähnliche Zahlung erhalten hat, ohne den Anleger darüber aufzuklären.
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Umfassende Aufklärungspflicht der Bank
[i]BGH: Detaillierte Information über Provision und deren HöheDer BGH verfolgt inzwischen eine ganz klare Linie bezüglich solcher Rückvergütungen (Kick-backs). Er verpflichtet die Banken, dem Anleger vor der Unterzeichnung solcher Beteiligungsverträge, auch ungefragt genaue Auskunft darüber zu geben, ob und in welcher Höhe hier Provisionen gezahlt werden. Allgemeine Hinweise im Verkaufsprospekt auf zu zahlende Vergütungen für die Eigenkapitalbeschaffung ersetzen diese Aufklärung dur...