NWB Nr. 45 vom Seite 3737

„Immobilien und das Steuerrecht”

Susanne Stillers | Stellv. verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

„Ja ist denn heut' scho' Weihnachten?”

Das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz hat der Bundestag am beschlossen, nachdem er vorher noch mehrere Änderungen in den Gesetzentwurf übernommen hatte (siehe Seite 3754). Ob auch das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen das Gesetzgebungsverfahren dieses Jahr noch erfolgreich durchläuft, bleibt abzuwarten. Der Bundesrat hatte die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte steuerliche Förderung für energetische Wohngebäudesanierungen im Juli gestoppt. Nun hat die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen und wir dürfen auf das Ergebnis gespannt sein. Auch in einem anderen Fall sind Rechts- und Planungssicherheit Fehlanzeige. Am hat der Landtag Baden-Württemberg das Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer beschlossen. Damit wird der Steuersatz der Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 5 % angehoben. Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Wann eine Veröffentlichung im Gesetzblatt für Baden-Württemberg erfolgt, ist aber derzeit noch offen. Um die Grunderwerbsteuer geht es auch in zwei Verfahren, die seit Mitte Juni bzw. Mitte September vor dem BVerfG anhängig sind. In beiden Verfahren (Az. 1 BvL 19/11 und 1 BvL 16/11) ist zu klären, ob § 3 Nr. 4 GrEStG in der bis zum Inkrafttreten des JStG 2010 v. (BGBl 2010 I S. 1768) geltenden Fassung insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, als der Grundstückserwerb durch den eingetragenen Lebenspartner des Veräußerers nicht von der Grunderwerbsteuer befreit ist? Eine andere äußerst umstrittene Frage zur Behandlung der im Rahmen einer Anteilsvereinigung gem. § 1 Abs. 3 GrEStG anfallenden Grunderwerbsteuer hat der BFH nun in zwei Verfahren dahingehend entschieden, dass die anfallende Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe abziehbar ist. Tetzlaff/Weichhaus stellen in ihrem Beitrag auf Seite 3770 die Verfahren und die Argumentation des BFH vor. In den Fällen, in denen die Grunderwerbsteuer bislang auf die Anteile aktiviert wurde, sollte eine erfolgswirksame Korrektur in der ersten noch offenen Schlussbilanz möglich sein. Auch die umsatzsteuerliche Behandlung von Immobilien ist geprägt von komplexen Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten. Becker beleuchtet in ihrem Beitrag auf Seite 3761 sowohl den An- und Verkauf von Immobilien als auch deren Vermietung in dieser Hinsicht und gibt Hinweise zu einer günstigen steuerlichen Behandlung von Immobilien an die Hand.

„Ja ist denn heut' scho' Weihnachten?” fragt Franz Beckenbauer in einem ganz bekannten Werbespruch. Nein, noch nicht. Aber man könnte es glauben, wenn man durch die Geschäfte geht und von Lebkuchen bis Weihnachtskugeln alles in den Auslagen findet. Aber in der Tat werden viele Arbeitgeber in der nächsten Zeit ihre Arbeitnehmer als Dankeschön für die geleistete Arbeit zur alljährlichen Weihnachtsfeier einladen. Anlass für Müller in seinem Musterfall auf S. 3790 die lohn- und umsatzsteuerlichen Folgen von Betriebsveranstaltungen aufzuzeigen.

Beste Grüße

Susanne Stillers

Fundstelle(n):
NWB 2011 Seite 3737
TAAAD-94427