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Segmentberichterstattung nach IAS 14 und DRS 3
Durch die zunehmende internationale Ausrichtung bzw. die Bedeutung der internationalen Kapitalmärkte für deutsche Unternehmen sah sich der Gesetzgeber veranlasst, eine stärkere Annäherung der deutschen Rechnungslegungsvorschriften an internationale Grundsätze zu schaffen, um den möglichen internationalen Geschäftspartnern Informationen zur Verfügung zu stellen, die mit anderen Rechnungsabschlüssen verglichen werden können. Dies hat der deutsche Gesetzgeber dadurch dokumentiert, dass er im Zuge des Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetzes (s. BBK F. 15 S. 1097) das Segmentreporting für deutsche börsennotierte Konzerne als Pflichtbestandteil in § 297 Abs. 1 HGB aufgenommen hat. Hierbei sind zwei Ansätze zu unterscheiden: zum einen der Ansatz des IASC (International Accounting Standards Committee), einer privaten Fachorganisation (getragen durch Berufsfachverbände aus zehn Ländern – u. a. Deutschland und die USA) mit Sitz in London, und zum anderen der des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC), das vom BMJ als privates Rechnungslegungsgremium i. S. von § 342 HGB anerkannt worden ist. Aufgrund der internationalen Ausrichtung und der Anerkennung durc...