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FG Niedersachsen 14.09.2011 9 K 394/10, BBK 21/2011 S. 1021

Dienstwagen | 1 %-Regel verfassungsgemäß – Rabatte des Kfz-Handels müssen nicht berücksichtigt werden

Das FG Niedersachsen hält die sog. 1 %-Regel für privat genutzte Dienstwagen für verfassungsgemäß. Bei der Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG handelt es sich um eine sog. widerlegbare Typisierung, bei der dem Gesetzgeber ein weiter Ermessensspielraum zusteht. Der Gesetzgeber sei auch nicht gehalten, bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage die zum Teil erheblichen Rabatte des Kfz-Handels zu berücksichtigen.

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