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FinMin Brandenburg 26.09.2011 31 -S 7348 - 1/09, BBK 21/2011 S. 1021

Umsatzsteuer | Anrechnung der Sondervorauszahlung im Dezember 2011

Bei Dauerfristverlängerung wird die Finanzverwaltung die Sondervorauszahlung nach § 47 UStDV auch für 2011 auf die Dezember-Voranmeldung anrechnen – und nicht erst auf die Jahreserklärung. Somit ist es nicht notwendig, die Abgabe der USt-Jahreserklärung vorzuziehen. Hintergrund ist das , welches technisch kurzfristig nicht umgesetzt werden kann und nur auf Insolvenzfälle angewendet wird.

Zum Thema:
  • Eckert, Ist eine geleistete Sondervorauszahlung im Umsatzsteuer-Voranmeldungsverfahren noch zu erstatten? – Folgen des BFH-Urteils vom , BBK 12/2009 S. 577, NWB IAAAD-22798.

  • Eckert, Anrechnung der Sondervorauszahlung im Dezember 2010 – keine Liquiditätseinbußen für Unternehmer, BBK 20/2010 S. 945, NWB NAAAD-53436.

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