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Rückverkaufsoption im Kfz-Handel aus Sicht der Finanzverwaltung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAD-94183 Der BFH stellte in seinen Urteilen v. - IV R 52/04 (BStBl 2009 II S. 705) und v. - I R 83/09 NWB KAAAD-61764 fest, dass für vom Kfz-Händler übernommene Verpflichtungen, verkaufte Fahrzeuge zu einem verbindlich festgelegten Preis und Termin zurückzukaufen, eine Verbindlichkeit in [i]Becker, NWB 35/2011 S. 2954Höhe des dafür vereinnahmten Entgelts auszuweisen ist. Das BMF stellt mit Schreiben v. NWB TAAAD-93776 nunmehr Grundsätze für die bilanzsteuerrechtliche Beurteilung auf Verkäufer- und Käuferseite auf, die in allen offenen Fällen angewandt werden müssen.
Eine ausführliche Fassung finden Sie in
Passivierung der Rückverkaufsoption beim Verkäufer
[i]Entgeltlich eingeräumte Rückverkaufsoptionen sind beim Händler zu passivierenRückverkaufsoptionen müssen als Verbindlichkeit erfasst werden, wenn die Rückverkaufsoption dem Käufer vom Verkäufer entgeltlich verbindlich eingeräumt wurde und der Käufer zivilrechtlicher sowie wirtschaftlicher Eigentümer des Kfz ist. Aus dem BMF-Schreiben ist nicht ersichtlich, ob die Finanzverwaltung das wirtschaftliche Eigentum des Käufers bis zum Zeitpunkt der Ausübung und des Verfalls der Rückverkaufsoption verlangt, was der Händler nicht prüfen kann.
Die Verbindlichkeit ist mit ihren Anschaffungskosten oder dem höherem Teil...