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Einkommensteuer | Invalidenrente als abgekürzte Leibrente einkommensteuerpflichtig
Die Invalidenrente aus einer privaten Unfallversicherung ist laut als abgekürzte Leibrente einkommensteuerpflichtig nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG, soweit sie nicht aufgrund einer privaten Schadensersatzpflicht, sondern wegen einer Erkrankung des Bezugsberechtigten gezahlt wird. Der Invalidenrente kommt nicht der Charakter einer Mehrbedarfsrente im Sinne des Ausgleichs eines Schadens im Sinne der Rechtsprechung des BFH zu (, BStBl 1995 II S. 121). In diesem Urteil hat der BFH nur die Steuerfreiheit von Rentenzahlungen, die aufgrund einer privaten Schadensersatzpflicht entstehen, als nicht steuerpflichtig beurteilt. Mit dem Grundgedanken des § 21 Abs. 1 Satz 1 EStG sei es nicht zu vereinbaren, Schadensersatzleistungen nur deshalb als steuerpflichtig zu behandeln, weil s...