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Einkommensteuer | Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
Änderungen des Versorgungsvertrags sind laut Verfügung der OFD-Frankfurt/Main v. schriftlich zu belegen. Versorgungsleistungen sind wiederkehrende Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung geleistet werden. Liegen die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG vor, sind die Versorgungsleistungen beim Verpflichteten als Sonderausgaben abziehbar und beim Berechtigten nach § 22 Nr. 1b EStG steuerpflichtig. Werden die auf der Grundlage eines Übertragungsvertrags geschuldeten Versorgungsleistungen ohne Änderung der Verhältnisse, also willkürlich, nicht mehr erbracht, sind sie steuerrechtlich nicht anzuerkennen, auch wenn die vereinbarten Zahlungen später wieder aufgenommen werden (vgl. BStBl 2010 I S. 227, Rn. 63). Diese Auffassung hat auch der BFH bestätigt (vgl....BStBl 2011 II S. 641