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Kapitalanlagerecht | Pflicht des Anlageberaters zur Aufklärung über strafrechtliche Ermittlungen gegenüber Fondsgesellschaft
Ein Anlageberater hat die Pflicht, den Anleger richtig und vollständig über alle Umstände und Risiken zu informieren, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können. Für die Anlageentscheidung wesentlich sind dabei nicht nur solche Umstände, die das Anlageobjekt selbst betreffen, sondern auch Umstände, die die Seriösität, Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit der Fondsverantwortlichen betreffen. Zu solchen Umständen zählt aber nicht (erst) eine (rechtskräftige) Verurteilung eines Fondsverantwortlichen wegen einer im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit begangenen Straftat, sondern bereits die Anhängigkeit eines Ermittlungsverfahrens gegen ihn wegen des Verdachts eines solchen Delikts, da aus Sicht eines vernünftigen An...