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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 427/10

Gesetze: StBerG § 67, StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 3

Widerruf der Bestellung auf Grund fehlender Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 StBerG

Leitsatz

  1. Die Bestellung als Steuerberater ist zu widerrufen, wenn dieser nicht die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung gegen die Haftpflichtgefahren aus seiner Berufstätigkeit unterhält.

  2. Das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung ist unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit als Steuerberater.

  3. Ein Verstoß gegen dieses sich aus § 67 StBerG ergebende Gebot stellt eine schwerwiegende Berufspflichtverletzung dar, die den zwingenden Widerruf der Bestellung als Steuerberater durch die zuständige Steuerberaterkammer nach sich zieht.

Fundstelle(n):
DStR 2011 S. 1100 Nr. 23
NWB-Eilnachricht Nr. 25/2011 S. 2114
BAAAD-94005

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 23.03.2011 - 6 K 427/10

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