Widerruf der Bestellung auf Grund fehlender Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 StBerG
Leitsatz
Die Bestellung als Steuerberater ist zu widerrufen, wenn dieser nicht die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung gegen die
Haftpflichtgefahren aus seiner Berufstätigkeit unterhält.
Das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung ist unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit
als Steuerberater.
Ein Verstoß gegen dieses sich aus § 67 StBerG ergebende Gebot stellt eine schwerwiegende Berufspflichtverletzung dar, die
den zwingenden Widerruf der Bestellung als Steuerberater durch die zuständige Steuerberaterkammer nach sich zieht.
Fundstelle(n): DStR 2011 S. 1100 Nr. 23 NWB-Eilnachricht Nr. 25/2011 S. 2114 BAAAD-94005
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 23.03.2011 - 6 K 427/10
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