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Firmenwagenbesteuerung nach der 1-%-Regelung auf dem Prüfstand
Die erstmals für den Veranlagungszeitraum 1996 geltende 1-%-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) wurde durch den Gesetzgeber mit der Maßgabe der Verwaltungsvereinfachung eingeführt. Seitdem erfolgt die Bewertung der privaten Nutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich Umsatzsteuer. Voraussetzung für die Anwendung dieser Pauschalbewertung ist, dass das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, was zur Folge hat, dass gewillkürtes Betriebsvermögen von der Anwendung ausgeschlossen ist. Seit ihrer Einführung war die Vorschrift Gegenstand zahlreicher finanzgerichtlicher Streitigkeiten. Und auch jüngst beschäftigte sie wieder das NWB PAAAD-93572).
Der Kläger erzielte im Streitjahr 2009 als Geschäftsführer Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Der Arbeitgeber stellte dem Kläger einen geleasten Dienstwagen zur Verfügung. Hierbei handelte es sich um einen Gebrauchtwagen mit einem Gebrauchtwagenwert von brutto 31.990 € und einem Bruttolistenpreis von 81.400 €. Die monatlich vom Arbeitgeber zu zahlende Leasi...