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Die E-Bilanz ist da!
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3598Mit Datum v. hat das BMF das lang erwartete finale Schreiben zu den Regelungen des § 5b EStG veröffentlicht. Das BMF hat mit diesem Schreiben einige bereits in der [i]BMF, Schreiben v. 28. 9. 2011 NWB IAAAD-88772 Entwurfsfassung enthaltene Regelungen bestätigt und im Wesentlichen eine Harmonisierung der [i]Koch, NWB 28/2011 S. 2361Anwendungszeitpunkte vorgenommen. Durch umfassende Nichtbeanstandungs- und Übergangsregelungen wird die erstmalige verpflichtende Übermittlung der E-Bilanz faktisch erneut um ein Jahr verschoben.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Persönlicher Anwendungsbereich
[i]Regelungen gelten für alle bilanzierenden UnternehmenDie Regelungen des § 5b EStG gelten für alle Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG, § 5 oder § 5a EStG ermitteln. Danach sind die Inhalte einer Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln, sofern diese nach handels- oder steuerrechtlichen Bestimmungen aufzustellen sind. Für freiwillig aufgestellte Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen gilt diese Verpflichtung ebenso. Diese Regelungen gelten für alle bilanzierenden Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform und der Größenklasse.
Besonderer sachlicher Anwendungsbereich
[i]BetriebsstättenDas BMF führt...