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Reform des Schenkungsteuerrechts durch Ländererlass
Gemischte Schenkungen und Schenkungen unter Auflagen
Durch die Erbschaftsteuerreform 2009 wurden die schenkungsteuerlichen Rahmenbedingungen verändert. Die Bewertung des Immobilienvermögens orientiert sich seither im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht am gemeinen Wert (§ 177 BewG). Die schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage wurde jedoch bei der gemischten Schenkung und der Schenkung unter Leistungsauflage fortwährend auf der Grundlage der Rechtsprechung des BFH ermittelt, indem die Leistung des Schenkers in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen war. Die Finanzverwaltung hat in gleich lautenden Ländererlassen die überholte Verwaltungspraxis für gemischte Schenkungen und Schenkungen unter Auflage nunmehr reformiert.
I. Einführung
Die Rechtsprechung des BFH und die Verwaltung – der Judikative folgend – trennten bislang strikt zwischen der sog. gemischten Schenkung bzw. Schenkung unter Leistungsauflage und Schenkungen unter Nutzungs-/Duldungsauflagen. Bei gemischten Schenkungen war eine sog. Unentgeltlichkeitsquote zu ermitteln und nur der unentgeltliche Teil war relevant für die Schenkungsteuer. Bei Schenkungen unter Nutzungs- oder Duldungsauflagen war zur Ermittlung der schenkungsteuerlic...